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Vollständige Liste der Ansprechpartner der DLRG Ortsgruppe Werne e.V. findest du hier .

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Teilnahmebedingungen für Lehrgangsanmeldungen

Der Veranstalter aller ausgeschriebenen Lehrgänge / Veranstaltungen ist soweit nicht anders genannt die DLRG Ortsgruppe Werne e.V..

1.       Anmeldung

Die Anmeldung kann über die Benutzeroberfläche auf der Internetseite durch den Teilnehmer erfolgen, oder durch den Lehrgangsleiter eingetragen werden. Darüber hinaus kann die Anmeldung über die Kontaktdaten offline erfolgen. 

Nach der (Online) Anmeldung wird eine automatisch generierte E-Mail mit der Anmeldebestätigung verschickt, die noch einmal durch den Teilnehmer bestätigt werden muss. Es erfolgt eine weitere manuelle Bestätigung des Teilnehmers durch die Gliederung 

2.       Platzvergabe

Mitglieder unserer Ortsgruppe haben grundsätzlich Vorrang vor Nicht-Mitgliedern. Die restlichen Plätze der Lehrgänge werden nach Reihenfolge der Anmeldung vergeben.  Alle Teilnehmer die sich nach Erreichen der Maximalteilnehmerzahl anmelden, werden auf eine Warteliste gesetzt. Falls ein weiterer Platz frei wird, wird der erste auf der Warteliste informiert. 

3.       Teilnahmevoraussetzungen

Der Teilnehmer verpflichtet sich seine Angaben wahrheitsgemäß anzugeben. Die Voraussetzungen der Lehrgänge sind zu Lehrgangsbeginn erfüllt (Ausnahmen sind mit dem Lehrgangsleiter im Vorfeld abzuklären). Bei Angabe falscher Daten oder bei nicht Erfüllung der Voraussetzungen hält sich die Gliederung vor die Teilnehmer vom Lehrgang auszuschließen. 

Die Unterlagen sind zu Beginn des Lehrgangs in Kopie einzureichen.

4.       Teilnehmergebühr

Die Teilnehmergebühren sind bis zu Beginn des Lehrgangs an das folgende Konto zu überweisen

Sparkasse an der Lippe
IBAN: DE28 4415 2370 0000 0032 93
BIC: WELADED1LUN

 

Als Verwendungszweck ist die Lehrgangsnummer und der Name des Teilnehmers anzugeben.

Eine Ratenzahlung oder eine Förderung ist grundsätzlich möglich. Kontaktieren sie hierfür die Geschäftsführung

5.       Stornierung des Lehrgangsplatzes

Bis zu Beginn des Lehrgangs ist die Stornierung des Lehrgangsplatzes möglich. Die bereits überwiesenen Kosten werden zu 100% erstattet. Nach Lehrgangsbeginn ist die Erstattung nur gegen einen amtlichen Nachweis ( ärztliches Attest o.ä. ) möglich 

6.       Prüfungen

Bei nichtbestandener Prüfung wird der Teilnehmerbetrag nicht zurückerstattet.

Mit der Unterschrift auf der Prüfungskarte erkennt der Teilnehmer die Prüfungsordnung der DLRG an.

7.       Änderungen durch den Veranstalter

Die Gliederung behält sich vor Lehrgänge zu verändern. Dies könnte eine Verschiebung des Termines oder eine Änderung der Teilnahmevoraussetzung sein. Eine Absage des Termines ist möglich. In diesem Fall findet eine Rückerstattung der bereits gezahlten Kosten statt.

8.       Fotoaufnahmen

Die Teilnehmer erklären sich mit ihrer Anmeldung damit einverstanden, dass während des Lehrgangs angefertigte Foto- und Filmaufnahmen auf unserer Internetseite, in sozialen Medien und in der Presse veröffentlicht werden dürfen. Diese Erklärung kann jederzeit schriftlich widerrufen werden. 

Dem Fotograf obliegt der Beurteilung der Fotos, ob diese die Persönlichkeitsrechte dargestellten Personen nicht verletzt.

Es besteht kein Anspruch auf eine Namensnennung der Personen.  

Außerdem erklärt sich der Teilnehmer damit einverstanden, dass die Fotos für verbandsinterne Zwecke verwendet werden darf.

Bild-, Film- und Tonaufnahme durch Dritte, die nicht rein privaten Zwecken dienen, bedürfen der Zustimmung durch die Veranstalter.

9.    Datenspeicherung

Durch die Anmeldung erklärt sich der Teilnehmer mit der Be- und Verarbeitung der personenbezogenen Daten für Zwecke der Abwicklung der Veranstaltung sowie der Zusendung späterer Informationen einverstanden.

10. Schlussbestimmungen

Diese Bedingungen gelten für alle Veranstaltungen der DLRG Ortsgruppe Werne e.V..

In der Ausschreibung können ergänzende Regelungen genannt werden. Diese gelten zusätzlich zu den hier genannten Regelungen. Sind in der Ausschreibung abweichende Regelungen zu den Allgemeinen Seminarbedingungen genannt gelten die Bedingungen der Ausschreibung.

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